II KFZ-Sachverständiger
Heinz Windschüttl Karosserie- und Fahrzeugbau Meister
Unfallschadengutachten
Im Rahmen eines Schadengutachtens (u.a. für Unfallschäden, Kfz-Schäden, Autounfälle) wird der zur Behebung des Schadens notwendige Schadenumfang erfasst, detailliert beschrieben und die voraussichtlichen Reparaturkosten ermittelt. Sodann wird der Wert des Fahrzeuges vor dem Schadeneintritt, der sogenannte Wiederbeschaffungswert, sowie im Totalschadenfall der Wert des beschädigten Fahrzeuges, der sogenannte Restwert ermittelt.
Ein Schadengutachten gibt außerdem Auskunft über eine etwaige Wertverbesserung, Wertminderung, die Reparatur- oder Wiederbeschaffungsdauer, eventuell anfallende Umbauarbeiten und die Höhe des Nutzungsausfalles.
Ein Gutachten gibt Auskunft über den Betriebszustand des beschädigten Fahrzeuges und eine eventuell mögliche Notreparatur, was sich auf die Erstattung von Nutzungsausfall- oder Mietwagenkosten auswirkt. Aufgrund der schriftlichen und bildlichen Dokumentation kann ein Schadengutachten bei der Rekonstruktion des Schadenhergangs dienlich sein, es hat beweissichernden Charakter. Bei einem späteren Verkauf des Fahrzeuges dokumentiert das Schadengutachten den damaligen Schadenumfang.
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Kaufberatung
Verzichten Sie beim Gebrauchtwagenkauf nicht auf den Rat eines Sachverständigen. Die Kosten hierfür stehen in keinem Verhältnis zu möglichen bösen Überraschungen.
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Wertgutachten
Bei Oldtimern, Sonderfahrzeugen oder seltenen Fahrzeugen empfiehlt sich die Erstellung eines Wertgutachtens. Dabei handelt es sich um eine ausführliche Bewertung des Fahrzeuges unter Berücksichtigung des historischen Hintergrundes, des Restaurierungsaufwandes sowie der Marktlage in Liebhaberkreisen.
Im Schadenfall (Unfallschaden, Motorradschaden, Kfz-Schaden) kann so der Fahrzeugwert vom Kfz-Gutachter nachgewiesen werden. Viele Versicherungen verlangen ein Wertgutachten zum Abschluss einer Fahrzeugversicherung.
Die Kosten belaufen sich dabei auf ca. 150,00 € zuzüglich Mehrwertsteuer. Bei hochpreisigen Fahrzeugen (über 50.000.- €) fordern die meisten Versicherer ein ausführliches Wertgutachten, dessen Kosten sich am Aufwand orientieren.
Reparaturbestätigung
Als Nutzungsausfallsentschädigung wird die Entschädigungsleistung bezeichnet, die als Schadensersatz für den Umstand geleistet wird, dass der Gebrauch des Gegenstandes während des Nutzungsausfalls nicht möglich ist, sofern dieser Gebrauch einen geldwerten Vermögensbestandteil dargestellt hätte.
Voraussetzung dafür ist das Bestehen von Nutzungswille und Nutzungsmöglichkeit.
Nutzungsausfall können Sie als Alternative zum Leihwagen beanspruchen.
Den Anspruch auf Nutzungsausfall (nach einem Autounfall, Kfz-Unfall, Unfallschaden, Kfz-Schaden, Verkehrsunfall) können Sie erst nach erfolgter Reparatur anmelden. Die Durchführung der Kfz-Reparatur können Sie entweder durch die Reparaturrechnung oder bei fiktiver Abrechnung über eine Reparaturbestätigung durch einen Sachverständigen belegen. In letzterem Fall würden wir bei Ihnen vor Ort die erfolgte Reparatur/Teilreparatur gegen eine geringe Gebühr dokumentieren und entsprechend schriftlich ausführen.